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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.07.1984, Az.: BVerwG 2 WD 17/84

Einstandsritual; Fernmeldetaufe; Militärischer Vorgesetzter; Schweres Dienstvergehen; Dienstgradherabsetzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.07.1984
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 17/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11968
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Nord Münster - N 14 VL 23/83

Amtlicher Leitsatz

Ein militärischer Vorgesetzter, der die "Fernmeldetaufe" eines Untergebenen duldet und sich selbst daran beteiligt, begeht ein schweres Dienstvergehen, das in der Regel nur mit einer Dienstgradherabsetzung angemessen geahndet werden kann.