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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.12.1981, Az.: 3 AZR 71/79

Versichderungspflicht; Öffentlicher Dienst; Schuldvorwurf; Sozialversicherungsbeitrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.12.1981
Aktenzeichen
3 AZR 71/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 31.10.1978 - 6 Sa 726/78

Fundstellen

  • DB 1982, 910
  • VersR 1982, 684

Amtlicher Leitsatz

1. Läßt die Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes die Rechtsauffassung erkennen, daß eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes nicht versicherungspflichtig sei, so kann einem Arbeitgeber kein Schuldvorwurf i. S. von § 395 Abs. 2 RVO gemacht werden, wenn er bis zum Abschluß eines sozialgerichtlichen Musterprozesses für solche Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge einbehält und entrichtet.

2. Hat jedoch das BSG die Versicherungspflicht der betreffenden Arbeitnehmergruppe rechtsgrundsätzlich geklärt, kann eine weitere Untätigkeit des Arbeitgebers nicht ohne weiteres damit entschuldigt werden, daß eine Abstimmung zwischen verschiedenen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes erforderlich und zeitraubend gewesen sei.