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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.08.1979, Az.: 6 ABR 77/77

Betriebsvertretung; Ziviler Arbeitnehmer; Alliierte Streitkräfte; Mitbestimmungsrecht; Verteilung der Arbeitszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.08.1979
Aktenzeichen
6 ABR 77/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10116
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mannheim 14.12.1976 - 6 BV 16/76
LAG Stuttgart 18.05.1977 - 10 TaBV 1/77

Fundstelle

  • VersR 1980, 295

Amtlicher Leitsatz

Die Betriebsvertretung der zivilen Arbeitnehmer bei den alliierten Streitkräften hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Arbeitstage.