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Bundessozialgericht
Urt. v. 21.01.1993, Az.: 13 BJ 207/92

Nachehelicher Unterhaltsanspruch; Verwirkung; Witwenrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
21.01.1993
Aktenzeichen
13 BJ 207/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 11551
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Nürnberg 30.04.1991 - S 5 Ar 254/90
LSG München 02.06.1992 - L 5 Ar 489/91

Fundstellen

  • MDR 1993, 661-662 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZS 1993, 280 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Es ist durch die Rechtsprechung zum Beamten- und Kriegsopferentschädigungsrecht hinreichend geklärt, daß auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auf die wiederaufgelebte Witwenrente keine Anrechnung eines fiktiven Unterhaltsanspruchs der Witwe gegen ihren zweiten Ehemann stattfindet, wenn diese durch ein offensichtlich schwerwiegendes ehewidriges Verhalten gem. § 1579 Nr. 6 BGB einen nachehelichen Unterhaltsanspruch verwirkt hat.

2. Eine die Bedeutung einer Norm betreffende Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn zur Auslegung vergleichbarer Regelungen schon höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte dafür geben, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist.