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§ 89a LRiStAG - Anwendbare Vorschriften

Bibliographie

Titel
Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz (LRiStAG)
Amtliche Abkürzung
LRiStAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
3010

Auf den Staatsanwaltswahlausschuss finden die Vorschriften über den Richterwahlausschuss entsprechende Anwendung, soweit sich aus diesem Titel nichts anderes ergibt.