§ 27 SächsMinG - Beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Sächsisches Ministergesetz - SächsMinG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsMinG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 111-6
Die Rechtsstellung der leitenden Beamtinnen und Beamten, denen die Amtsbezeichnung "Staatssekretärin" oder "Staatssekretär" verliehen wurde, regelt sich ausschließlich nach Beamtenrecht.