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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.11.1979, Az.: 4 AZR 6/78

Gleichwertige Fähigkeiten; Wissenschaftliche Hochschulbildung; Lastenausgleichsrecht; Heraushebungsmerkmale; Besondere Schwierigkeit; Bedeutung des Aufgabenkreises

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.11.1979
Aktenzeichen
4 AZR 6/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10166
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • DB 1980, 1224 (amtl. Leitsatz)
  • RiA 1980, 137

Amtlicher Leitsatz

1. Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Landesarbeitsgericht gleichwertige Fähigkeiten wie ein Angestellter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung deshalb verneint, weil seine Tätigkeit nur Fähigkeiten auf dem Gebiet des Lastenausgleichsrechts und der damit verbundenen Rechtsmaterien erfordert und es sich dabei um einen engen Ausschnitt aus dem Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts handelt.

2. Ebenso ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Landesarbeitsgericht die Heraushebungsmerkmale der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabenkreises deshalb verneint, weil es sich um eine spezielle Materie des Lastenausgleichsrechts handelt, die im Rahmen der juristischen Ausbildung nur geringe Bedeutung hat, und weil die Einarbeitung in einen nur eng begrenzten Teil des Rechts ungleich leichter ist als die Einarbeitung in ein weniger begrenztes Rechtsgebiet.