Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.11.1979, Az.: 4 AZR 6/78
Gleichwertige Fähigkeiten; Wissenschaftliche Hochschulbildung; Lastenausgleichsrecht; Heraushebungsmerkmale; Besondere Schwierigkeit; Bedeutung des Aufgabenkreises
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.11.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 6/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10166
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT 1975
- DB 1980, 1224 (amtl. Leitsatz)
- RiA 1980, 137
Amtlicher Leitsatz
1. Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Landesarbeitsgericht gleichwertige Fähigkeiten wie ein Angestellter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung deshalb verneint, weil seine Tätigkeit nur Fähigkeiten auf dem Gebiet des Lastenausgleichsrechts und der damit verbundenen Rechtsmaterien erfordert und es sich dabei um einen engen Ausschnitt aus dem Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts handelt.
2. Ebenso ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Landesarbeitsgericht die Heraushebungsmerkmale der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabenkreises deshalb verneint, weil es sich um eine spezielle Materie des Lastenausgleichsrechts handelt, die im Rahmen der juristischen Ausbildung nur geringe Bedeutung hat, und weil die Einarbeitung in einen nur eng begrenzten Teil des Rechts ungleich leichter ist als die Einarbeitung in ein weniger begrenztes Rechtsgebiet.