§ 300 StPO - Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels
Bibliographie
- Titel
- Strafprozessordnung (StPO)
- Amtliche Abkürzung
- StPO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 312-2
Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.