Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.06.1960, Az.: 2 AZR 403/58

Mankohaftung; Entlastungsbeweis; Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.06.1960
Aktenzeichen
2 AZR 403/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10262
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 30.06.1958 - 4 Sa 268/58

Fundstelle

  • BB 1960, 940

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Mankohaftung des Filialleiters.

2. Anforderungen an den Entlastungsbeweis.

3. Tarifliche Ausschlußfristen sind von Amts wegen zu beachten.

4. Verlangt die tarifliche Ausschlußfrist die Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb bestimmter Fristen, so genügt es, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Frist in irgendeiner Form zu verstehen gibt, daß er auf Erfüllung seiner Ansprüche bestehe.