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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.12.1957, Az.: 1 AZR 565/56

Mehrarbeit; Ansprüche auf Bezahlung; Möglichkeit der Verwirkung; Nachträgliche Erfüllung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.12.1957
Aktenzeichen
1 AZR 565/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10161
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 26.09.1956 - II LA 300/56

Fundstelle

  • AP Nr. 4 zu § 242 BGB Verwirkung

Amtlicher Leitsatz

1. Auch Ansprüche auf Bezahlung von Mehrarbeit und überarbeit sind verwirkbar.

2. Die Verwirkung setzt voraus, daß der Gläubiger sich so verhält, daß er in dem Schuldner die Ansicht hervorgerufen hat und auch hervorrufen mußte, er werde die ihm zustehenden Ansprüche nicht mehr geltend machen. Voraussetzung ist weiter, daß dem Schuldner die nachträgliche Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist.