Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.12.1957, Az.: 1 AZR 565/56
Mehrarbeit; Ansprüche auf Bezahlung; Möglichkeit der Verwirkung; Nachträgliche Erfüllung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.12.1957
- Aktenzeichen
- 1 AZR 565/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10161
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 26.09.1956 - II LA 300/56
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 4 zu § 242 BGB Verwirkung
Amtlicher Leitsatz
1. Auch Ansprüche auf Bezahlung von Mehrarbeit und überarbeit sind verwirkbar.
2. Die Verwirkung setzt voraus, daß der Gläubiger sich so verhält, daß er in dem Schuldner die Ansicht hervorgerufen hat und auch hervorrufen mußte, er werde die ihm zustehenden Ansprüche nicht mehr geltend machen. Voraussetzung ist weiter, daß dem Schuldner die nachträgliche Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist.