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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.10.1973, Az.: BVerwG 4 C 3/72

Straße ; Außenbereich; Bebauungsplan; Zustimmung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.10.1973
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 3/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11040
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BauR 1974, 90

Redaktioneller Leitsatz

Eine Straße, die entlang einer einseitigen Bebauung gegenüber dem Außenbereich verläuft, gehört zum Außenbereich. Einer Zustimmung oder eines Bebauungsplans bedarf es nicht.