Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1984, Az.: VI ZR 273/82
Aufsichtspflicht der Eltern; Kontrollpflicht; Gastwirtschaft; Minderjähriger; Feuer; Feuergefahr; Aufklärungspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.07.1984
- Aktenzeichen
- VI ZR 273/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12658
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- JZ 1984, 855
- MDR 1985, 220 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 2574-2576 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Es stellt eine Überspannung der Aufsichtspflicht der Eltern dar, von ihnen zu verlangen, ihren achteinhalb Jahre alten Jungen so zu kontrollieren, daß ihnen das Entfachen eines Feuers auf dem zu ihrer Gastwirtschaft gehörenden Gelände nicht hätte entgehen können.
2. Zu den Anforderungen an die allgemeine Aufklärungspflicht über Gefahren von Feuer.