Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.10.1991, Az.: 1 BvR 1377/91

Straßenverkehr; Meinungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Info-Material; Fußgängerzone; Genehmigungsverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.10.1991
Aktenzeichen
1 BvR 1377/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12332
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1991, 740-741
  • AfP 1992, 212
  • JuS 1993, 375-377 (Urteilsbesprechung von Prof. Dr. Dieter Lorenz)
  • JuS 1993, 155 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 1992, 889 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1992, 53-54 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist nicht generell geeignet, einen Erlaubnisvorbehalt im Hinblick auf die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, unabhängig davon, ob es sich um eine Bundesfernstraße oder um innerörtliche Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche handelt.

2. Verteilen von Informationsbroschüren in Fußgängerzonen: Eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs kommt zwar in Betracht; jedoch steht das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung der Ausübung der Meinungsäußerungs- und Meinungsverbreitungsfreiheit außer Verhältnis zum erstrebten Erfolg.