Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.10.1991, Az.: 1 BvR 1377/91
Straßenverkehr; Meinungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Info-Material; Fußgängerzone; Genehmigungsverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 18.10.1991
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1377/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12332
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 16 StrG Hbg
Fundstellen
- AfP 1991, 740-741
- AfP 1992, 212
- JuS 1993, 375-377 (Urteilsbesprechung von Prof. Dr. Dieter Lorenz)
- JuS 1993, 155 (Volltext mit red. LS)
- NJW 1992, 889 (red. Leitsatz)
- NVwZ 1992, 53-54 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist nicht generell geeignet, einen Erlaubnisvorbehalt im Hinblick auf die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, unabhängig davon, ob es sich um eine Bundesfernstraße oder um innerörtliche Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche handelt.
2. Verteilen von Informationsbroschüren in Fußgängerzonen: Eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs kommt zwar in Betracht; jedoch steht das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung der Ausübung der Meinungsäußerungs- und Meinungsverbreitungsfreiheit außer Verhältnis zum erstrebten Erfolg.