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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.11.1967, Az.: 5 AZR 157/67

Gratifikationszahlung; Gratifikationsrückzahlungsklausel

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.11.1967
Aktenzeichen
5 AZR 157/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 19.01.1967 - 6 Sa 349/66

Fundstellen

  • BB 1968, 207
  • DB 1968, 315-316 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Beruht eine Gratifikationszahlung auf einer Betriebsvereinbarung, so sind die vom erkennenden Senat für eine freiwillige, auf einer einzelvertraglichen Vereinbarung beruhende Gratifikationsrückzahlungsklausel aufgestellten Grundsätze maßgeblich. Die Rechtslage ist in einem solchen Fall eine andere, als wenn die Regelung auf einem Tarifvertrag beruht.