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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.11.1989, Az.: 1 BvR 956/89

Zurückweisung; Verspätetes Vorbringen; Begründung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.11.1989
Aktenzeichen
1 BvR 956/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 81, 97 - 108
  • DVBl 1990, 220 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1990, 566-567 (Volltext mit amtl. LS)
  • Rpfleger 1990, 80-81 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine von den Vorschriften des Zivilprozeßrechts abweichende Zurückweisung von Vorbringen als verspätet verletzt Art. 103 I GG, wenn sich aus der Begründung nicht entnehmen läßt, daß die Entscheidung den Anforderungen dieser Verfahrensgewährleistung genügt.