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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.05.1963, Az.: 1 AZR 136/62

Schuldanerkenntnis; Einwandserhebung; Drohung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.05.1963
Aktenzeichen
1 AZR 136/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 28.02.1962 - 3 Sa 240/61

Fundstellen

  • DB 1963, 734-735 (Kurzinformation)
  • WA 1963, 134

Amtlicher Leitsatz

1. Durch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis kann auf die Erhebung des Einwands aus § 254 BGB verzichtet werden.

2. Eine Drohung, der straffällig gewordene Schuldner komme ins Gefängnis, wenn er seine Schuld nicht anerkenne, ist nicht ohne weiteres widerrechtlich.