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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.03.1981, Az.: BVerwG 6 C 21/79

Sozialversicherungsrechtliche Nachversicherung; Öffentlicher Dienst; Beschäftigungszeiten; Altersversicherung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.03.1981
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 21/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11585
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Bei dem von G131 § 72 Abs. 1 erfaßten Personenkreis gelten sämtliche Zeiten einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst als nachversichert, die andernfalls für die Altersversicherung ausfallen, weil sie weder zu einer Versorgung führen noch auf andere Weise rentenwirksam werden können.