Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.09.2005, Az.: 2 AZR 495/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit nach einer Reorganisation des Betriebes; Kündigungszugang als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen des Kündigungsgrundes; Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung durch die Gerichte; Unternehmerische Freiheit hinsichtlich der Verteilung der neu organisierten Arbeitsbereiche; Beurteilung der Entscheidung über die Einsparung von Personal; Anspruch auf das Angebot einer Weiterbeschäftigung auf einem frei werdenden Arbeitsplatz; Folgen der unvollständigen Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.09.2005
- Aktenzeichen
- 2 AZR 495/04
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2005, 32969
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Baden-Württemberg - 09.06.2004 - AZ: 11 Sa 98/03
Rechtsgrundlagen
Hinweis
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts
BAG - 22.09.2005 - AZ: 2 AZR 365/04.