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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.10.1988, Az.: XI ZR 12/88

Steuerberater; Haftung; Kredivertrag; Testatwortlaut; Testat

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.10.1988
Aktenzeichen
XI ZR 12/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13430
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1989, 696-697 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1989, 375-377 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, ob der Kreditgeber in den Schutzbereich des Vertrags des Kreditnehmers mit seinem Steuerberatereinbezogen ist.

2. Die Haftung des Steuerberaters gegenüber dem Dritten reicht nur so weit, wie er nach dem Wortlaut seines Testats die Verantwortung für die Richtigkeit einer testierten Aufstellung übernommen hat.