Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.06.1978, Az.: VI ZR 15/77
Anscheinsbeweis; Entkräftung; Andere Ursache
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.06.1978
- Aktenzeichen
- VI ZR 15/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11551
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1979, 131-132 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 2032-2033 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zur Entkräftung des Anscheinsbeweises genügt nicht schon der Hinweis auf einen Geschehensablauf, nach dem der Schaden die typische Folge einer anderen Ursache sein kann. Vielmehr muß der Inanspruchgenommene auch dartun, daß diese andere Ursache ernsthaft in Betracht kommt; erst dann hilft es dem Geschädigten nicht, daß der eine Geschehensablauf wahrscheinlicher ist als der andere.