Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1968, Az.: 3 AZR 54/67
Angestellter; Versorgungszusage; Laufende Rente; Kapitalzahlung; Verjährung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.03.1968
- Aktenzeichen
- 3 AZR 54/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10134
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 20, 361 - 365
- DB 1968, 1406-1407 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1968, 874-875 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1968, 2027-2028 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Kann ein Angestellter aus einer ihm erteilten Versorgungszusage nach seiner Wahl eine laufende Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung verlangen, so unterliegt der von ihm gewählte Anspruch auf Kapitalzahlung der regelmäßigen Verjährung von dreißig Jahren (BGB § 195) und nicht der kurzen Verjährung von zwei Jahren (BGB § 196 Abs 1 Nr 8).