Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.06.1988, Az.: II B 33/88
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 29.06.1988
- Aktenzeichen
- II B 33/88
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1988, 16108
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Fundstelle
- BFH/NV 1989, 188
Entscheidungsgründe
1
Die Beschwerde ist unzulässig, weil das Finanzgericht (FG) sie in dem angefochtenen Beschluß nicht ausdrücklich zugelassen hat (Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 1985 VII B 65/85, BFH/NV 1986 S. 419 Nr. 378). Der Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung, daß gegen den Beschluß des FG Beschwerde eingelegt werden könne, ist fehlerhaft. Die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kann die Beschwerde nicht zulässig machen.