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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.02.1963, Az.: 1 AZR 511/61

Gewerkschaft; Mitglied der anderen Tarifpartei; Feststellungsklage; Anwendung abgeschlossener Tariverträge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.02.1963
Aktenzeichen
1 AZR 511/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10049
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Freiburg (Breisgau) 19.10.1961 - 8 Sa 58/61

Fundstelle

  • DB 1963, 664 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Eine Gewerkschaft kann gegen das Mitglied der anderen Tarifpartei nicht auf Feststellung dahin klagen, daß dieses in den Arbeitsverhältnissen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern die von der Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden hat. Für eine solche Klage fehlt es in aller Regel an dem erforderlichen Interesse an alsbaldiger Feststellung.