Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.02.1963, Az.: 1 AZR 511/61
Gewerkschaft; Mitglied der anderen Tarifpartei; Feststellungsklage; Anwendung abgeschlossener Tariverträge
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.02.1963
- Aktenzeichen
- 1 AZR 511/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10049
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Freiburg (Breisgau) 19.10.1961 - 8 Sa 58/61
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1963, 664 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Eine Gewerkschaft kann gegen das Mitglied der anderen Tarifpartei nicht auf Feststellung dahin klagen, daß dieses in den Arbeitsverhältnissen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern die von der Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden hat. Für eine solche Klage fehlt es in aller Regel an dem erforderlichen Interesse an alsbaldiger Feststellung.