Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.06.1982, Az.: BVerwG 8 C 97/81

Zurückstellung vom Zivildienst; Unzumutbare Härte; Einberufungswunsch

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.06.1982
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 97/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11664
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 09.10.1980 - 8 K 4720/79

Fundstelle

  • Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Ist einem Dienstpflichtigen allein mit einer Zurückstellung vom Zivildienst über die Vollendung des 28. Lebensjahres hinaus gedient, so darf die Zurückstellung nur erfolgen, wenn die Heranziehung zum Zivildienst eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

2. Die Anregung eines Dienstpflichtigen, zu einer Dienststelle seiner Wahl einberufen zu werden, ist unbeachtlich, wenn kein hinreichend konkretisierter Einberufungswunsch vorliegt.