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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.12.1976, Az.: 4 BJ 1/76

Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Entscheidung durch das BSG; Revision wegen Abweichung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.12.1976
Aktenzeichen
4 BJ 1/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10786
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1977, 347 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1500 § 160 Nr 25

Amtlicher Leitsatz

Hat der Beschwerdeführer in der Nichtzulassungsbeschwerde zutreffend die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend gemacht und hat nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist der Große Senat des BSG zu der umstrittenen Rechtsfrage entschieden, so ist die Revision wegen Abweichung zuzulassen, wenn die Vorinstanz anders entschieden hat als es der Entscheidung des Großen Senats entspricht.