Art. 33 GVVG - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)
- Amtliche Abkürzung
- GVVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2120-1-U/G
Soweit auf Grund der bisher geltenden Vorschriften Gesundheitsaufgaben durch die kreisfreien Gemeinden wahrgenommen werden, oder auf diese durch Rechtsvorschrift übertragen wurden, bleibt diese Übertragung unberührt.