Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.03.1986, Az.: 3 AZR 541/84
Feiertag am Sonntag; Zeitzuschlag; Dienstplanmäßiger Zeitausgleich
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.03.1986
- Aktenzeichen
- 3 AZR 541/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 10100
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Wilhelmshaven 13.04.1984 - 2 Ca 142/84
- LAG Hannover 29.08.1984 - 4 Sa 74/84
Rechtsgrundlagen
- § 35 BAT
- § 15 BAT
- § 1 TVG
Fundstellen
- AP Nr. 3 zu § 35 BAT
- RdA 1986, 271-272
Amtlicher Leitsatz
Ein Angestellter, der an einem auf einen Sonntag fallenden Feiertag arbeiten muß, kann nach § 35 Abs. 1 Satz 2 BAT auch dann lediglich einen Zeitzuschlag in Höhe von 35 v.H. und nicht von 135 v.H. beanspruchen, wenn er infolge der Arbeit nur den dienstplanmäßigen Zeitausgleich nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 BAT erhält. Er hat auch keinen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 22. Septem- ber 1981, 3 AZR 330/79 = AP Nr. 1 zu § 35 BAT).