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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.03.1986, Az.: 3 AZR 541/84

Feiertag am Sonntag; Zeitzuschlag; Dienstplanmäßiger Zeitausgleich

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.03.1986
Aktenzeichen
3 AZR 541/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 10100
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wilhelmshaven 13.04.1984 - 2 Ca 142/84
LAG Hannover 29.08.1984 - 4 Sa 74/84

Fundstellen

  • AP Nr. 3 zu § 35 BAT
  • RdA 1986, 271-272

Amtlicher Leitsatz

Ein Angestellter, der an einem auf einen Sonntag fallenden Feiertag arbeiten muß, kann nach § 35 Abs. 1 Satz 2 BAT auch dann lediglich einen Zeitzuschlag in Höhe von 35 v.H. und nicht von 135 v.H. beanspruchen, wenn er infolge der Arbeit nur den dienstplanmäßigen Zeitausgleich nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 BAT erhält. Er hat auch keinen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 22. Septem- ber 1981, 3 AZR 330/79 = AP Nr. 1 zu § 35 BAT).