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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.02.1976, Az.: 1 ABR 49/74

Betriebsrat; Einzustellende Arbeitnehmer; Tarifgerechte Eingruppierung; Zustimmung zur Eingruppierung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.02.1976
Aktenzeichen
1 ABR 49/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 10053
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 07.03.1974 - 8 TaBV 8/74

Fundstellen

  • BB 1976, 510
  • DB 1976, 778-779 (Volltext mit red./amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist der Betriebsrat der Auffassung, die vom Arbeitgeber für einen einzustellenden Arbeitnehmer vorgesehene Eingruppierung sei nicht tarifgerecht, weil zu niedrig, so kann er zwar die Zustimmung zur Eingruppierung gemäß BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, nicht aber die Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigern.