Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.02.1976, Az.: 1 ABR 49/74
Betriebsrat; Einzustellende Arbeitnehmer; Tarifgerechte Eingruppierung; Zustimmung zur Eingruppierung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.02.1976
- Aktenzeichen
- 1 ABR 49/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 10053
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 07.03.1974 - 8 TaBV 8/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1976, 510
- DB 1976, 778-779 (Volltext mit red./amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ist der Betriebsrat der Auffassung, die vom Arbeitgeber für einen einzustellenden Arbeitnehmer vorgesehene Eingruppierung sei nicht tarifgerecht, weil zu niedrig, so kann er zwar die Zustimmung zur Eingruppierung gemäß BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, nicht aber die Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigern.