Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.07.1977, Az.: BVerwG 7 P 28/75
Dienstkraft; Wahlanfechtungsverfahren; Berichtigung des Wahlergebnisses; Personalrat; Beschlußverfahren; Beschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 08.07.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 P 28/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11071
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Berlin 14.04.1975 - FK Bln 49.74
- OVG Berlin 24.10.1975 - II PV 15.75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 54, 172
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Dienstkraft, die durch die im Wahlanfechtungsverfahren beantragte Berichtigung des Wahlergebnisses ihren Sitz im Personalrat verliert, hat weder ein Recht auf Beteiligung am Beschlußverfahren noch kann sie den den Sitzverlust herbeiführenden Beschluß des Verwaltungsgerichts mit der Beschwerde anfechten.
2. Eine Gewerkschaft, die selbst die Wahl nicht angefochten hat, ist nicht berechtigt, sich an einem von dritter Seite eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren zu beteiligen und Rechtsmittel einzulegen.