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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 05.05.1977, Az.: 3 ABR 34/76

Ruhegehalt; Unterstützungskassen; Betriebsübergang; Betriebliche Altersversorgung; Übernahme der Pflichten des Betreibsveräußerers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.05.1977
Aktenzeichen
3 ABR 34/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 30.03.1976 - 4 TaBV 13/75

Fundstellen

  • DB 1977, 1803-1804 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 2326 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1977, 1043

Amtlicher Leitsatz

1. Der Erwerber eines Betriebes erwirbt nicht kraft Gesetzes auch Rechte an einer Unterstützungskasse, mit deren Hilfe der Betriebsveräußerer Versorgungsleistungen erbracht hatte.

2. Er tritt jedoch gem. § 613 a BGB in die arbeitsvertraglichen Pflichten ein, die den Betriebsveräußerer selbst bei einer solchen Form der betrieblichen Altersversorgung den übernommenen Arbeitnehmern gegenüber trafen. Soweit die Unterstützungskasse nicht zahlt, muß der neue Arbeitgeber für Versorgungsleistungen einstehen, die die übernommenen Arbeitnehmer aufgrund der Zusage des alten Arbeitgebers erwarten durften.