Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.1985, Az.: 2 BU 240/84

Revisionsgrund; Unaufmerksamkeit eines Richters; Schlafen eines Richters während der Verhandlung; Kurzfristiges Einnicken

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.03.1985
Aktenzeichen
2 BU 240/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11235
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Stuttgart 15.11.1984 - L Ua 962/83
nachfolgend
BVerfG 19.11.1985 - 1 BvR 532/85

Amtlicher Leitsatz

Kurzfristiges "Einnicken" eines beisitzenden Richters am LSG während einer länger dauernden Verhandlung ist im allgemeinen unschädlich und stellt keinen Revisionsgrund dar.