Bundessozialgericht
Urt. v. 19.04.1978, Az.: 4 RJ 21/77
Schonungszeit; Arbeitsunfähigkeit; Entlassung aus der stationären Heilbehandlung; Mehrere medizinische Maßnahmen; Zusammenhang; Gesamtplan
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 19.04.1978
- Aktenzeichen
- 4 RJ 21/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10716
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Düsseldorf 18.09.1975 - S 6 J 87/75
- LSG Essen 12.01.1977 - L 3 J 228/75
Rechtsgrundlagen
- § 1240 S. 2 RVO
- § 1241e Abs. 1 RVO
Fundstellen
- BSGE 46, 108 - 112
- SozR 2200 § 1240 Nr 1
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Schonungszeit kann auch einem Versicherten verordnet werden, der bei der Entlassung aus der stationären Heilbehandlung noch arbeitsunfähig ist, sofern mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit innerhalb einer kurzen Übergangszeit zu rechnen ist.
2. RVO § 1241e Abs 1 ist nicht entsprechend anwendbar, wenn mehrere medizinische Maßnahmen nicht unmittelbar aneinander anschließen; das gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen nicht durch einen Gesamtplan verbunden sind.