Bundessozialgericht
Urt. v. 15.11.1973, Az.: 3 RK 57/72
Versicherungsträger; Vertreterversammlung; Wahl; Anfechtung; Friedenswahl
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 15.11.1973
- Aktenzeichen
- 3 RK 57/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10771
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG
- Art. 38 Abs. 1 GG
- § 30 Abs. 1 SVwG
- § 7 Abs. 7 SVwG
Fundstellen
- BSGE 36, 242 - 245
- SozR Nr 1 zu § 7 SVwG
Amtlicher Leitsatz
1. Die Wahl zur Vertreterversammlung eines Versicherungsträgers kann ein Wahlberechtigter auch dann anfechten, wenn die Anfechtungsklage nur die Wahl von Vertretern einer Gruppe betrifft, der der Kläger nicht angehört.
2. SVwG § 7 Abs 7, der, wenn aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen wird, die Vorgeschlagenen - ohne Wahlbehandlung - als gewählt bezeichnet ("Friedenswahl"), ist rechtsgültig; GG Art 28 Abs 1 S 2 und Art 38 Abs 1 (Grundsätze für Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen) gelten nicht für Wahlen zu den Versicherungsträgern.