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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.11.1973, Az.: 3 RK 57/72

Versicherungsträger; Vertreterversammlung; Wahl; Anfechtung; Friedenswahl

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.11.1973
Aktenzeichen
3 RK 57/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10771
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 36, 242 - 245
  • SozR Nr 1 zu § 7 SVwG

Amtlicher Leitsatz

1. Die Wahl zur Vertreterversammlung eines Versicherungsträgers kann ein Wahlberechtigter auch dann anfechten, wenn die Anfechtungsklage nur die Wahl von Vertretern einer Gruppe betrifft, der der Kläger nicht angehört.

2. SVwG § 7 Abs 7, der, wenn aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen wird, die Vorgeschlagenen - ohne Wahlbehandlung - als gewählt bezeichnet ("Friedenswahl"), ist rechtsgültig; GG Art 28 Abs 1 S 2 und Art 38 Abs 1 (Grundsätze für Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen) gelten nicht für Wahlen zu den Versicherungsträgern.