Bundessozialgericht
Urt. v. 17.07.1985, Az.: 1 RA 35/84
Rentenversicherung; Feststellung von Versicherungszeiten; Berechnung des Altersruhegeldes; Aufhebungsbescheid
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.07.1985
- Aktenzeichen
- 1 RA 35/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11141
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Hannover 22.02.1983 - S 1 An 442/79
- LSG Celle 16.03.1984 - L 1 An 47/83
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1500 § 77 Nr 61
Amtlicher Leitsatz
1. Der Bescheid des Trägers eines Zweiges der gesetzlichen Rentenversicherung über die Feststellung von Versicherungszeiten ist auch für den nach den Vorschriften der Wanderversicherung für die Gewährung der Leistung zuständigen Träger eines anderen Versicherungszweiges bindend.
2. Wird während eines Rechtsstreits um die Gewährung einer höheren Rentenleistung ein dem Versicherten erteilter Bescheid über die Feststellung von Versicherungszeiten aufgehoben, so wird der Aufhebungsbescheid Gegenstand des Rechtsstreits.