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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.07.1985, Az.: 1 RA 35/84

Rentenversicherung; Feststellung von Versicherungszeiten; Berechnung des Altersruhegeldes; Aufhebungsbescheid

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.07.1985
Aktenzeichen
1 RA 35/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11141
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 22.02.1983 - S 1 An 442/79
LSG Celle 16.03.1984 - L 1 An 47/83

Fundstelle

  • SozR 1500 § 77 Nr 61

Amtlicher Leitsatz

1. Der Bescheid des Trägers eines Zweiges der gesetzlichen Rentenversicherung über die Feststellung von Versicherungszeiten ist auch für den nach den Vorschriften der Wanderversicherung für die Gewährung der Leistung zuständigen Träger eines anderen Versicherungszweiges bindend.

2. Wird während eines Rechtsstreits um die Gewährung einer höheren Rentenleistung ein dem Versicherten erteilter Bescheid über die Feststellung von Versicherungszeiten aufgehoben, so wird der Aufhebungsbescheid Gegenstand des Rechtsstreits.