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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.06.1969, Az.: 2 RU 52/67

Sohn eines Landwirts; Arbeit im elterlichen Betrieb; Mitarbeitender Familienangehöriger; Jahresarbeitsverdienst; Bestimmung nach Durchschnittssätzen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.06.1969
Aktenzeichen
2 RU 52/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10808
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1969, 1564 (Volltext)
  • DB (Beilage) 1969, 7 (Volltext)
  • SozR Nr 1 zu § 780 RVO

Amtlicher Leitsatz

Verrichtet ein hauptberuflich in einem Gewerbebetrieb beschäftigter Landwirtssohn während seiner Freizeit Arbeiten in der elterlichen Landwirtschaft, so ist er - wenn dies nicht nur vorübergehend, sondern regelmäßig, obschon nur nebenher und in geringem Umfang geschieht - als mitarbeitender familienangehöriger iS des RVO § 780 Abs. 2 anzusehen, dessen Jahresarbeitsverdienst sich nach Durchschnittssätzen bestimmt.