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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1971, Az.: III ZR 120/68

Elektrofirma; Verkehrsbehörde; Verkehrssignale; PrivatrechtlicheTätigkeit; Amtshaftung; Unrichtige Schaltung; Unfall; Fehlschaltung; Schadensersatz; Herstellerfirma

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.06.1971
Aktenzeichen
III ZR 120/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11089
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1971, 1413-1414 (Volltext mit amtl. LS)
  • DVBl 1971, 707 (Kurzinformation)
  • DÖV 1971, 786-787 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1971, 732-733 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1971, 867-868 (Volltext mit red. LS)
  • VerwRspr 23, 48 - 52

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Elektrofirma, die von einer Verkehrsbehörde mit der Herstellung einer Verkehrssignalanlage betraut worden ist, wird im allgemeinen nicht öffentlichrechtlich und damit nicht in einer eine Amtshaftung der öffentlichen Hand auslösenden Weise tätig.

2. Zu der Frage, ob der durch eine von der Verkehrsbehörde nach § 839 BGB, Art. 34 GG zu vertretende unrichtige Schaltung einer Verkehrssignalanlage Unfallgeschädigte auf einen ihm gegen die Herstellerfirma der Anlage erwachsenen Schadenersatzanspruch verwiesen werden darf.