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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.09.1974, Az.: 1 ABR 98/73

Betriebliche Reisekostenregelung; Kenntnis; Betriebsratsmitglied

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.09.1974
Aktenzeichen
1 ABR 98/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10107
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamm 13.02.1973 - 3 BV 39/72
LAG Hamm 09.08.1973 - 8 TaBV 12/73

Fundstellen

  • DB 1975, 452-453 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 1867 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Besteht in einem Betrieb eine für alle Arbeitnehmer verbindliche betriebliche Reisekostenregelung, so ist diese grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn dort geregelte Kosten Betriebsratsmitgliedern bei einer Betriebsratstätigkeit entstehen. Ohne Bedeutung ist, ob die Betriebsratsmitglieder vor ihrer fraglichen Betriebstätigkeit die Reisekostenregelung gekannt haben oder kennen mußten, wenn ausnahmslos nach ihr abgerechnet wird.