Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.09.1974, Az.: 1 ABR 98/73
Betriebliche Reisekostenregelung; Kenntnis; Betriebsratsmitglied
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.09.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 98/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10107
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hamm 13.02.1973 - 3 BV 39/72
- LAG Hamm 09.08.1973 - 8 TaBV 12/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1975, 452-453 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1974, 1867 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Besteht in einem Betrieb eine für alle Arbeitnehmer verbindliche betriebliche Reisekostenregelung, so ist diese grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn dort geregelte Kosten Betriebsratsmitgliedern bei einer Betriebsratstätigkeit entstehen. Ohne Bedeutung ist, ob die Betriebsratsmitglieder vor ihrer fraglichen Betriebstätigkeit die Reisekostenregelung gekannt haben oder kennen mußten, wenn ausnahmslos nach ihr abgerechnet wird.