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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.03.1972, Az.: 2 AZR 226/71

Außerordentliche Kündigung; Anhörungspflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.03.1972
Aktenzeichen
2 AZR 226/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10146
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 22.02.1971 - 7 Sa 196/69 N

Fundstelle

  • DB 1972, 1539 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, daß eine außerordentliche Kündigung stets ausgeschlossen sei, wenn der zu Kündigende nicht vorher zu den die Kündigung im wesentlichen tragenden Gründen gehört worden sei. In welchen Fällen eine solche Anhörung erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.