Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.03.1972, Az.: 2 AZR 226/71
Außerordentliche Kündigung; Anhörungspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.03.1972
- Aktenzeichen
- 2 AZR 226/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 22.02.1971 - 7 Sa 196/69 N
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1972, 1539 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, daß eine außerordentliche Kündigung stets ausgeschlossen sei, wenn der zu Kündigende nicht vorher zu den die Kündigung im wesentlichen tragenden Gründen gehört worden sei. In welchen Fällen eine solche Anhörung erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.