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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.03.1987, Az.: 10 RAr 5/85

Winterbauförderung; Umlagepflicht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.03.1987
Aktenzeichen
10 RAr 5/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11401
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Landshut 30.06.1983 - S 6 Al 14/82
LSG München 05.06.1985 - L 8 Al 202/83

Fundstellen

  • BSGE 61, 203 - 209
  • SozR 4100 § 186a Nr 21

Amtlicher Leitsatz

Bei der Überprüfung eines Bescheides, durch den die Bundesanstalt für Arbeit die Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung zeitlich unbegrenzt festgestellt hat, haben die Gerichte alle bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eintretenden Rechts- und Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen.

2. Ob ein Betrieb, der teils von der Förderung ausgenommene (§ 2 BaubetrV), teils zu fördernde Arbeiten ausführt (Mischbetrieb), umlagepflichtig ist, richtet sich nach der Zahl der in den einzelnen Bereichen tätigen Arbeitnehmer. Dabei ist die Umlagepflicht - ausgehend von den Durchschnittszahlen für die förderungsfreie Zeit - in Zeitabschnitten von jeweils einem Jahr zu beurteilen.