Bundessozialgericht
Urt. v. 11.03.1987, Az.: 10 RAr 5/85
Winterbauförderung; Umlagepflicht
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 11.03.1987
- Aktenzeichen
- 10 RAr 5/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 11401
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Landshut 30.06.1983 - S 6 Al 14/82
- LSG München 05.06.1985 - L 8 Al 202/83
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 61, 203 - 209
- SozR 4100 § 186a Nr 21
Amtlicher Leitsatz
Bei der Überprüfung eines Bescheides, durch den die Bundesanstalt für Arbeit die Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung zeitlich unbegrenzt festgestellt hat, haben die Gerichte alle bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eintretenden Rechts- und Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen.
2. Ob ein Betrieb, der teils von der Förderung ausgenommene (§ 2 BaubetrV), teils zu fördernde Arbeiten ausführt (Mischbetrieb), umlagepflichtig ist, richtet sich nach der Zahl der in den einzelnen Bereichen tätigen Arbeitnehmer. Dabei ist die Umlagepflicht - ausgehend von den Durchschnittszahlen für die förderungsfreie Zeit - in Zeitabschnitten von jeweils einem Jahr zu beurteilen.