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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.05.1974, Az.: VI ZR 145/73

Hilfsarbeiter; Verschuldenzurechnung; Einzelfallabwägung; Prozeßbevollmächtigter; Selbständiger Arbeiter

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.05.1974
Aktenzeichen
VI ZR 145/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11314
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1974, 1511-1512 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ob ein Angestellter bloßer Hilfsarbeiter ist oder ein selbständig arbeitender Mitarbeiter, dessen Verschulden sich der Prozeßbevollmächtigte wie ein eigenes anrechnen lassen muß, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.