Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.05.1974, Az.: VI ZR 145/73
Hilfsarbeiter; Verschuldenzurechnung; Einzelfallabwägung; Prozeßbevollmächtigter; Selbständiger Arbeiter
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.05.1974
- Aktenzeichen
- VI ZR 145/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11314
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1974, 1511-1512 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ob ein Angestellter bloßer Hilfsarbeiter ist oder ein selbständig arbeitender Mitarbeiter, dessen Verschulden sich der Prozeßbevollmächtigte wie ein eigenes anrechnen lassen muß, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.