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Bundesfinanzhof
Urt. v. 11.05.2010, Az.: X B 193/08

Rechtmäßigkeit einer Verbindung zweier Verfahren wegen im Wesentlichen identischen Streitstoffs; Erforderlichkeit einer substantiierten Darlegung der eine Zulassung einer Revision begründenden Tatsachen; Vorschriftsmäßigkeit einer aufgrund eines Geschäftsverteilungsplanes erfolgten Besetzung eines Gerichts bei Bestätigung einer Umsetzung durch Umlaufbeschluss des Präsidiums

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
11.05.2010
Aktenzeichen
X B 193/08
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2010, 18943
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Niedersachsen - 28.04.2008 - AZ: 15 K 186/07
FG Niedersachsen - 28.04.2008 - AZ: 15 K 496/07

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BFH - 11.05.2010 - AZ: X B 192/08