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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.11.1978, Az.: 6 ABR 85/76

Aufgaben des Betriebsrats; Unterrichtung der Belegschaft; Kosten des Arbeitgebers; Betriebsversammlungen; Anschläge am Schwarzen Brett; Informationspflicht; Herausgabe schriftlicher Informationen; Mündliche Unterrichtung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.11.1978
Aktenzeichen
6 ABR 85/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10139
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 11.08.1976 - 6 TaBV 36/76

Fundstellen

  • BB 1979, 523
  • DB 1979, 751

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, die Belegschaft umfassend und pünktlich im Rahmen seines Aufgabenbereichs über seine Tätigkeit zu unterrichten. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Arbeitgeber zur Last.

2. Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht darauf beschränkt, die Belegschaft allein auf Betriebsversammlungen und durch Anschläge am Schwarzen Brett i.S. der Nr. 1 zu unterrichten.

3. Ob diese Informationspflicht durch Herausgabe schriftlicher, zur Verteilung an die Belegschaft bestimmter Informationen erfüllt werden kann, ist nach den konkreten Verhältnissen des einzelnen Betriebes zu beurteilen. Abzuwägen sind die Dringlichkeit der Unterrichtung vor der nächsten ordentlichen Betriebsversammlung und die etwaige Unzulänglichkeit anderer Informationsmittel (Schwarzes Brett, mündliche Unterrichtung) einerseits sowie die Kostenbelastung für den Arbeitgeber andererseits.