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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.11.1980, Az.: BVerwG 1 C 101/76

Mündliche Verhandlung; Fernmündlicher Verzicht; Zusammenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten; Gefahrklassen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.11.1980
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 101/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11274
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG München 29.03.1971 - M 304/69

Fundstelle

  • StB 1982, 46

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage der Wirksamkeit eines fernmündlich erklärten Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (VwGO § 101 Abs. 2).

2. Auch nach der Ursprungsverordnung über brennbare Flüssigkeiten vom 18.02.1960 (BGBl I S. 83) waren nur die brennbaren Flüssigkeiten verschiedener Gruppen oder Gefahrklassen i.S. dieser Verordnung § 11 Abs. 2 Nr. 1 gemeinsam gelagert, die sich in einem gemeinsamen Auffangraum befanden.