Bundessozialgericht
Urt. v. 09.10.1984, Az.: 12 RK 46/82
Befreiung von der Mitgliedschaft; Ersatzkasse; Vorlegen einer Mitgliedsbescheinigung; Verstoß gegen Treu und Glauben; Unabsichtliche Doppelmitgliedschaft; Nachforderung von Beiträgen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 09.10.1984
- Aktenzeichen
- 12 RK 46/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10813
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Speyer 01.12.1980 - S 9 K 34/80
- LSG Mainz 10.12.1981 - L 5 Ka 4/81
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 57, 179 - 184
- NZA 1985, 511
Amtlicher Leitsatz
1. Ein versicherungspflichtiges Mitglied einer Ersatzkasse kann das Recht auf Befreiung von der Mitgliedschaft bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nur dadurch ausüben, daß er dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung nach § 517 II RVO vorlegt.
2. Es verstößt bei einer unabsichtlichen Doppelmitgliedschaft in Ersatzkasse und gesetzlicher Krankenkasse gegen Treu und Glauben, Beiträge für einen Zeitraum nachzufordern, in dem der Versicherte von seinem Versicherungsverhältnis nichts wußte und deshalb keine Leistungsansprüche erheben konnte.