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Bundessozialgericht
Urt. v. 09.10.1984, Az.: 12 RK 46/82

Befreiung von der Mitgliedschaft; Ersatzkasse; Vorlegen einer Mitgliedsbescheinigung; Verstoß gegen Treu und Glauben; Unabsichtliche Doppelmitgliedschaft; Nachforderung von Beiträgen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
09.10.1984
Aktenzeichen
12 RK 46/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10813
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 01.12.1980 - S 9 K 34/80
LSG Mainz 10.12.1981 - L 5 Ka 4/81

Fundstellen

  • BSGE 57, 179 - 184
  • NZA 1985, 511

Amtlicher Leitsatz

1. Ein versicherungspflichtiges Mitglied einer Ersatzkasse kann das Recht auf Befreiung von der Mitgliedschaft bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nur dadurch ausüben, daß er dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung nach § 517 II RVO vorlegt.

2. Es verstößt bei einer unabsichtlichen Doppelmitgliedschaft in Ersatzkasse und gesetzlicher Krankenkasse gegen Treu und Glauben, Beiträge für einen Zeitraum nachzufordern, in dem der Versicherte von seinem Versicherungsverhältnis nichts wußte und deshalb keine Leistungsansprüche erheben konnte.