Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.09.2006, Az.: 4 AZR 2/06

Objektive Auslegung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes (DW) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD); Festlegung von allgemeinen Bedingungen für die Vertragsverhältnisse der bei den Kirchen beschäftigten Arbeitnehmer durch paritätisch zusammengesetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen; Vorrangige materielle Geltung von gliedkirchlichrechtlichen Sondervorschriften; Dynamische Verweisung auf Tarifverträge; Delegation der Befugnis zur arbeitsvertraglichen Inhaltsbestimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.09.2006
Aktenzeichen
4 AZR 2/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 29598
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mannheim - 03.12.2004 - AZ: 8 Ca 463/04
LAG Baden-Württemberg - 16.11.2005 - AZ: 12 Sa 11/05

Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13. September 2006
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Bepler,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Bott und Creutzfeldt sowie
den ehrenamtlichen Richter Pieper und
die ehrenamtliche Richterin Redeker
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Kammern Mannheim, vom 16. November 2005 -12 Sa 11/05 -wird zurückgewiesen.

  2. 2.

    Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Gründe

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

Bepler
Bott
Creutzfeldt
Pieper
Redeker