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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.11.1982, Az.: 4 AZR 231/82

Verpflegungszuschuß; Baugewerbe; Gerüstbau

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.11.1982
Aktenzeichen
4 AZR 231/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10072
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Gelsenkirchen 29.10.1981 - 6 Ca 2046/81
LAG Hamm 24.02.1982 - 12 Sa 1490/81

Fundstellen

  • BAGE 40, 307 - 313
  • Betr. 1983, 615

Amtlicher Leitsatz

Der Verpflegungszuschuß im Baugewerbe steht auch den Arbeitnehmern zu, die ihre Arbeit im Betrieb aufnehmen und nach der Tätigkeit auf der auswärtigen Baustelle im Betrieb beenden. Das gilt auch für das Gerüstbaugewerbe.