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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.03.1976, Az.: 1 AZR 314/75

Einschränkung der Tätigkeit eines leitenden Angestellten; Teilsuspendierung; Auslaufen des Arbeitsverhältnisses; Sozialwidrigkeit der Kündigung; Führungsschwäche

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.03.1976
Aktenzeichen
1 AZR 314/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 04.02.1975 - 6 Sa 440/73

Fundstelle

  • ARST 1976, 181

Amtlicher Leitsatz

1. Die Einschränkung der Tätigkeit eines leitenden Angestellten aus Anlaß des Auslaufens des Arbeitsverhältnisses ist als Teilsuspendierung zu werten, die an seinem rechtlichen Status als leitenden Angestellten nichts ändert.

2. Zur Frage der Sozialwidrigkeit der Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Führungsschwäche.