Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.03.1976, Az.: 1 AZR 314/75
Einschränkung der Tätigkeit eines leitenden Angestellten; Teilsuspendierung; Auslaufen des Arbeitsverhältnisses; Sozialwidrigkeit der Kündigung; Führungsschwäche
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.03.1976
- Aktenzeichen
- 1 AZR 314/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10134
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 04.02.1975 - 6 Sa 440/73
Rechtsgrundlagen
- § 5 Abs. 3 BetrVG 1972
- § 192 Abs. 1 BetrVG 1972
- § 1 Abs. 2 KSchG
Fundstelle
- ARST 1976, 181
Amtlicher Leitsatz
1. Die Einschränkung der Tätigkeit eines leitenden Angestellten aus Anlaß des Auslaufens des Arbeitsverhältnisses ist als Teilsuspendierung zu werten, die an seinem rechtlichen Status als leitenden Angestellten nichts ändert.
2. Zur Frage der Sozialwidrigkeit der Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Führungsschwäche.