Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.07.1986, Az.: IVb ZR 37/85
Erwerbstätigkeit; Scheidung; Ehe; Angemessenheit; Umschulung; Fortbildung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.07.1986
- Aktenzeichen
- IVb ZR 37/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13060
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- FamRZ 1986, 1085
- NJW-RR 1987, 196-198 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Zur Angemessenheit der wiederaufnehmenden Erwerbstätigkeit, wenn die Pflicht zur Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung für eine während der Ehe ausgeführten Tätigkeit besteht, die nach der Scheidung nicht mehr angemessen ist.