§ 14 GrEStG - Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
Bibliographie
- Titel
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
- Amtliche Abkürzung
- GrEStG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 610-6-10
Die Steuer entsteht,
- 1.wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
- 2.wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.