Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.1976, Az.: 3 AZR 502/75
Befristeter Arbeitsvertrag; Lehrer; Unzulässiger Kettenarbeitsvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.08.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 502/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10075
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 10.06.1975 - 8 Sa 74/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1977, 547 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1977, 235
Amtlicher Leitsatz
Schließt eine Schulbehörde wegen Lehrermangels mit einem Studenten auf dessen Wunsch einen befristeten Arbeitsvertrag über eine Lehrertätigkeit ab und verlängert sie die Beschäftigung um drei weitere Zeitverträge bis zu einer Gesamtdauer von rund 2 1/2 Jahren, so ist das dann kein unzulässiger Kettenarbeitsvertrag, wenn die Schulbehörde für die Befristung sachliche Gründe hatte und der Student erkennen konnte, daß er ohne ordentliches Examen nicht auf Dauer Lehrer sein werde.