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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.1976, Az.: 3 AZR 502/75

Befristeter Arbeitsvertrag; Lehrer; Unzulässiger Kettenarbeitsvertrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.08.1976
Aktenzeichen
3 AZR 502/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10075
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 10.06.1975 - 8 Sa 74/74

Fundstellen

  • DB 1977, 547 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1977, 235

Amtlicher Leitsatz

Schließt eine Schulbehörde wegen Lehrermangels mit einem Studenten auf dessen Wunsch einen befristeten Arbeitsvertrag über eine Lehrertätigkeit ab und verlängert sie die Beschäftigung um drei weitere Zeitverträge bis zu einer Gesamtdauer von rund 2 1/2 Jahren, so ist das dann kein unzulässiger Kettenarbeitsvertrag, wenn die Schulbehörde für die Befristung sachliche Gründe hatte und der Student erkennen konnte, daß er ohne ordentliches Examen nicht auf Dauer Lehrer sein werde.